1. Allgemeines
Nachstehende Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen durch die IDG BUSINESS MEDIA GMBH, die Über-lassung von Ausstellungsflächen sowie die Erbringung weiterer Leistun-gen (Leistungspakete, Sponsoring- und Promotionsmöglichkeiten) soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 

2. Anmeldung
Die Anmeldung ist ausschließlich auf dem beigefügten Formblatt unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen mit Bestellung der ge-wünschten Leistungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzusenden an: 

IDG BUSINESS MEDIA GMBH, Georg-Brauchle-Ring 23–25, D-80992 München. 

oder über das Anmeldeformular des IDG Eventportals abzusenden. 

Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. 
Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens der IDG BUSINESS MEDIA GMBH und erst mit ihrem Eingang voll-zogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder endgültige Nichtzulassung. Zum Zwecke der automatischen Verarbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und dürfen gegebenenfalls ausschließlich an mit der Vertragsdurchführung beauftragte Dritte weiter gegeben werden. 

3. Zulassung
Grundsätzlich werden nur Teilnehmer zugelassen, die dem Angebot der Veranstaltung entsprechen. Über die Teilnahmeberechtigung entschei-det ausschließlich die IDG BUSINESS MEDIA GMBH. Ein Rechtsan-spruch auf die Zulassung besteht nicht. Teilnehmer, die ihren finanziel-len Verpflichtungen der IDG BUSINESS MEDIA GMBH gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Teilnehmer mit dem vertraglich vereinbarten Leis-tungspaket wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin genannten Teilnehmer gültig.
Mit der Übersendung der Zulassung ist der Teilnahmevertrag zwischen IDG BUSINESS MEDIA GMBH und dem Teilnehmer geschlossen. Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH ist berechtigt, die erteilte Zulas-sung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.
Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Teil-nehmer – eine Ausstellungsfläche in anderer Lage zuweisen. 

4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmerechnung wird dem Teilnehmer nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rech-nung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt.
Alle von IDG BUSINESS MEDIA GMBH erstellten Teilnahmerech-nungen sind ohne Abzug sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb 30 Tagen zahlbar. Werden Rechnungen auf Weisung des Teilnehmers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Teilnehmer gleichwohl Schuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die jeweilige Veranstaltung erbeten an: 

IDG BUSINESS MEDIA GMBH, Georg-Brauchle-Ring 23–25, D-80992 München 

auf das nachfolgend aufgeführte Bankkonto: 

HypoVereinsbank, München, BLZ 70020270, Konto Nr.:32246087 

Die vereinbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rech-nungsbeträge nicht rechtzeitig auf dem Konto der IDG BUSINESS MEDIA GMBH ein, so ist diese berechtigt, ohne vorherige Mahnung bis zum Zahlungseingang gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a., anderenfalls 5 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. 

5. Rücktritt und Nichtteilnahme
Nach der Zulassung ist ein Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise durch den Teilnehmer nicht mehr möglich. Gleiches gilt für zusätzlich vereinbarte weitere Leistungen (Leistungspakete, Sponsoring- und Promotionsmöglichkeiten) sowie die Überlassung von Ausstellungsflächen. Der gesamte Teilnahmebetrag ist zu zahlen. Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH erklärt sich jedoch ausdrücklich mit einer schriftlichen Aufhebung des Vertrages bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 60 % des Teilnahmepreises einverstanden. Der gemäß Ziffer 4 (Zahlungsbedingungen) verbleibende Anzahlungsbetrag wird dem Teilnehmer rückvergütet. Erfolgt eine Aufhebung des Vertrages später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen 100 % des Teilnahmepreises an.
Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH ist befugt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder den ergänzenden Bestimmungen ergeben, nach erfolgter Nachfristsetzung nicht nachkommt. Dies gilt auch, wenn bei dem Teilnehmer die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss nicht oder nicht mehr gegeben sind.
Das gleiche gilt für den Fall, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Teilnehmers nachteilig geändert haben oder sich die Firma das Teilnehmers in Liquidation befindet und die IDG BUSINESS MEDIA GMBH nach Abschluss des Vertrages Kenntnis von der Gefährdung ihres Zahlungsanspruches aufgrund schlechter Vermögenssituation des Teilnehmers erlangt. Werden die Tatsachen auf die IDG BUSINESS MEDIA GMBH den Rücktritt vom Vertrag stützt, dieser bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt, so hat sie Anspruch auf die pauschalierte Entschädigung in Höhe von 60 %, danach in Höhe von 100 % des Teilnahmepreises. Der Beweis des Teilnehmers, es seien keine oder wesentlich geringere Aufwendungen des Veranstalters angefallen und die durch diesen gezogenen Vorteile gingen über den pauschalierten Schadensersatz hinaus bleibt unbenommen. 

6. Veranstaltungsleistungen
Über die einzelnen Leistungen der IDG BUSINESS MEDIA GMBH werden die Teilnehmer mit den Anmeldeunterlagen ausführlich unterrichtet. Sämtliche vom Teilnehmer bestellten und durch die Zulassung von IDG BUSINESS MEDIA GMBH geschuldeten Leistungen sind nachträglich nicht abänderbar. Einzelne Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen in jedem Falle der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 

7. Werbung auf der Veranstaltung
Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb der gemieteten Ausstellungsfläche ausgestellt werden. Es sind nur Werbemaßnahmen der Teilnehmer zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH ist berechtigt, die Veröffentlichung , die Ausgabe und das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Werbematerials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. 

8. Hausrecht
Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH übt zusammen mit dem Veranstaltungshotel im gesamten Veranstaltungsbereich für die Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus. Die IDG BUSINESS MEDIA GMBH und das Veranstaltungshotel sind berechtigt insofern Weisungen zu erteilen. 

9. Vorbehalte/  Änderungen / Absage der Veranstaltung
IDG ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, Streik u.ä.) Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen. Entsprechendes gilt, falls IDG zu dem Schluss kommt, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht gesichert ist. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer bzw. den geänderten Ort abgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung schriftlich widerspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen in Ziffer 11.

10. Rechtsfolgen bei Nichterbringung von Leistungen durch IDG

Sollten die vereinbarten Leistungen von IDG aus Gründen, die IDG zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht erbracht werden (z.B. im Falle der Absage der Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen), wird IDG dem Teilnehmer alternative Leistungen vergleichbarer Art und Umfang anbieten. Sofern die von IDG angebotenen alternativen Leistungen nicht geeignet sind, die erwartete Informations-, Werbe- bzw. Kommunikationsleistung zu gewährleisten, oder ihre Annahme aus sonstigen Gründen für den Teilnehmer nicht zumutbar ist, reduziert sich die vereinbarte Vergütung entsprechend der Minderleistung von IDG und sind bereits geleistete Zahlungen dementsprechend ganz bzw. anteilig zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

Sollten die Leistungen von IDG aufgrund höherer Gewalt oder einem anderen von keiner der Parteien zu vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht erbracht werden können, entfallen insoweit die wechselseitigen Leistungspflichten der Vertragspartner. Ein Anspruch auf Rückgewähr vom Teilnehmer bereits geleisteter Zahlungen besteht nur, soweit IDG dem Teilnehmer nicht alternative Leistungen vergleichbarer Art und Umfang anbietet, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen geeignet sind, die erwartete Informations-, Werbe- bzw. Kommunikationsleistung zu gewährleisten. Im Falle der Rückgewähr bestimmt sich die Höhe der Rückzahlung nach dem Umfang der Minderleistung unter Berücksichtigung der von IDG zum Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bereits getätigten Aufwendungen. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn beide Parteien die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu vertreten haben. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.“ 

11. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IDG BUSINESS MEDIA GMBH. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der IDG BUSINESS MEDIA GMBH mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form. Im Übrigen reichen faksimilierte weitere schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betroffene Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden. Ansprüche des Teilnehmers gegen die IDG BUSINESS MEDIA GMBH auf Ersatz von Aufwendungen anlässlich der Vermietung von Ausstellungsflächen verjähren in einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses, andere Ansprüche aus dem Mietverhältnis in 3 Jahren mit Schluss des Veranstaltungsjahres und Kenntnis des Teilnehmers. Alle sonstigen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von weiteren Leistungen von der IDG BUSINESS MEDIA GMBH verjähren in einem Jahr ab Erbringung. 
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein sollte.

München, Dezember 2007
IDG BUSINESS MEDIA GMBH